Fair, gesetzeskonform und am Markt orientiert sollen sich Kliniken und Seniorenanbieter verhalten. Und Führungskräfte sollen dem Ideal des „ehrbaren Kaufmanns“ nacheifern. Was in der Theorie von allen Verantwortlichen bejaht wird, hat in der Praxis häufig Risse. Was heißt gesetzeskonformes Verhalten für uns? Wo sind die Risiken? Welche Kontrollsysteme haben wir – und greifen diese?
Dabei ist es gar nicht schwer, sich regelkonform – an Gesetzen und internen Leitlinien orientiert – zu verhalten. Und wer das bisher ein wenig laxer gesehen hat, dem helfen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nach: Compliance-Verstöße werden in Deutschland deutlich stärker geahndet, Manager auch im Sozialbereich im Fall des Falles in die persönliche Haftung genommen.
Bei Compliance – Regeltreue – geht es um die Einhaltung der jeweils gültigen Gesetze und Richtlinien, aber auch um selbst auferlegte Richtlinien des Unternehmens oder einer Branche. Die gute Nachricht: gute Compliance ist kein Hexenwerk, es braucht nur Information, Haltung, klare Regeln, ein System, Kommunikation, Schulung und Kontrolle, ob die erlassenen Regelungen im Alltag auch von allen Mitarbeitern eingehalten werden. Die wichtigsten Rahmenbedingungen fassen wir hier für Sie zusammen.

1. Tone of the top

Compliance fängt in der Führungsetage an. Sind alle Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung davon überzeugt, dass Compliance notwendig und nutzenbringend ist? Es geht darum, sich klar zu positionieren, wie man selber Geschäfte machen möchte und was man auch von seinem Geschäftspartner erwartet. Die Einhaltung von Regeln ist immer eine Haltungsfrage. Dabei übernehmen Führungskräfte eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für die Glaubwürdigkeit, da sich Mitarbeitende immer (!) am Verhalten der Unternehmensleitung orientieren.

2. Verschärfung der gesetzlichen Regelungen

Der Bundesgesetzgeber hat sich mit der Einführung der §§ 299a ff. StGB „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ klar und eindeutig positioniert. Gut, mögen Sie sagen, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Jetzt müssten erst einmal Verordnungen und erste Urteile hierzu abgewartet werden. Das ist nur bedingt richtig, da Abwarten nichts an der Tatsache ändert, dass die gesamte Branche ins Visier von Behörden und Staatsanwälten gerät.

Wie tragisch eine laxe Einstellung enden kann, zeigt ein aktueller Fall: vor einigen Wochen hat sich der ehemalige Geschäftsführer eines großen bayrischen Klinikums nach sechsmonatiger Untersuchungshaft das Leben genommen. Vorwurf: Bestechlichkeit. Trotz mehrfacher Versuche waren Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt worden. Auch gegen einen anderen ehemaligen Geschäftsführer eines Maximalversorgers ermittelt seit einiger Zeit der Staatsanwalt wegen des Vorwurfs von Compliance-Verstößen.
Damit Sie gut aufgestellt sind, gehört die Überwachung der Compliance-Risiken im Unternehmen zur Pflichtaufgabe jeder Geschäftsführung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Das ist zuweilen ein ungeliebtes Geschäft. Zu Unrecht, denn aus einem guten Compliance-Management kann in der Folge nicht nur Rechtssicherheit, sondern darüber hinaus eine konstruktive gemeinsame Arbeitshaltung entstehen, die Ihr Haus trägt.

nächste Folge: Compliance – mit Regeln steuern (Teil 2)