Die Politik setzt auf Gesetze und sorgt für Bürokratie statt für Entlastung im Gesundheitswesen

 

Hand aufs Herz: hätten Sie gewusst, wie viele Gesetze das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Minister Jens Spahn in 18 Monaten Amtszeit  auf den Weg gebracht hat? Diese Frage ist derzeit eine beliebte Frage unter Experten im deutschen Gesundheitswesen. Die Chance, dass sie eine falsche Antwort erhalten ist groß. Auch Experten verlieren mitunter den Überblick über das, was das Bundesgesundheitsministerium an Gesetzesvorlagen produziert. Wie immer im Leben haben nicht alle Gesetze und Gesetzesinitiativen die gleiche Bedeutung für die Branche, doch einige verändern die Gesundheitslandschaft grundlegend. 

Kampf um Pflegefachkräfte, die es auf dem Markt nicht gibt

Da ist zum Beispiel das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – ein Lieblingsprojekt des Ministers – eingeführt am 01. Januar 2019 mit dem Ziel, die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern, die Rahmenbedingungen für die in der Pflege Tätigen zu verbessern und auch die Vergütung anzuheben. Nach dem Gesetz soll jede zusätzliche  Pflegekraft und Auszubildene inklusive Tariferhöhungen im ersten Jahr komplett refinanziert werden. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Fachkraft refinanziert on top, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Fachkraft, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern 1,5 Fachkräfte und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Fachkraftstellen zusätzlich. 13.000 Pflegestellen sollen so geschaffen werden. Das hört sich gut an, ist sicher notwendig, hat aber bisher in der Praxis in den Einrichtungen für spürbare Entlastung und für mehr Qualität für Bewohner und Patienten gesorgt, weil es die Fachkräfte derzeit auf dem deutschen Markt nicht gibt. Auch die Bemühungen, Pflegekräfte aus dem nahen oder fernen Ausland zu rekrutieren sind aufwändig und haben zumindest bisher nicht den erwarteten Nutzen gebracht. 

foto: PixabayLeider ist die Praxis für Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen sogar oft negativ. Fachkräfte wechseln aus dem Pflegebereich in besser bezahlte Jobs an Kliniken und den wichtigen Reha-Bereich hat das Ministerium völlig unberücksichtigt gelassen. Mehr noch: durch die Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen im Klinikbereich und deren geplante vollständige Refinanzierung haben Kliniken nun einen noch höheren Anreiz, Fachkräfte im Pflegebereich zu rekrutieren, koste es was es wolle. Ein “Staubsauger-Effekt” auf Kosten des Reha-Bereiches und des Pflegemarktes droht.  

Akademisierung als Allheilmittel?

Oder das Hebammenreformgesetz: ab 2020 sollen angehende Hebammen ein 6-8 semestriges duales Studium als Modellprojekt absolvieren, das zur Berufsbezeichnung “Hebamme” und “Geburtshelfer” führen soll. Damit soll der Beruf aufgewertet und attraktiver werden. Bisher noch nicht geklärt ist die Abgrenzung zwischen den dann akademischen und bisher ausgebildeten Fachkräften und auch die Abgrenzung zu Gynäkologen. Ob das Hebammen/Geburtshelfer-beruf attraktiver macht, bleibt abzuwarten. Bisher sind es insbesondere die Arbeitsbelastung, exorbitante Versicherungsprämien für freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer und die geringe Vergütung, die den Beruf unattraktiv machen. 

Qualität lässt sich vom MDK nicht von außen reinprüfen

Noch ein Gesetz lässt die Wogen in deutschen Kliniken hochschlagen: das MDK-Reformgesetz. Eigentlich gut gemeint, will Spahn in 2020 den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) von den Krankenkassen lösen und eigenständig ausbauen. Besonders vor dem Hintergrund der in der letzten Zeit extrem gestiegenen Prüfquote galt der Gesetzentwurf in den Kliniken zunächst als guter Schritt in die richtige Richtung mit der Deckelung der Prüfquote, Sanktionen für Falschabrechnungen und der Förderung von ambulanten Leistungen in Kliniken. Doch kurz vor der Beschlussfassung im Parlament hat Spahn – offensichtlich auf Druck der Kassenlobby – die Prüfquote für das Jahr 2020 von 10 auf 12,5 Prozent erhöht und Kliniken sollen zukünftig pro nachgewiesener Falschabrechnung mindestens 300 Euro Strafe zahlen. Dabei ist gerade die Abrechnung immer ein Streitpunkt zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern: Grenzverweildauer und primäre Fehlbelegung sind seit jeher die großen Streitpunkte – und werden es auch weiterhin bleiben. Aber die 300 Euro Strafzahlung werden für Krankenkassen ein zusätzlicher Anreiz sein, die Prüfquote auch auszureizen.

Der Druck in Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird weiter wachsen

Und was macht das mit den in den Kliniken, dem Gesundheitswesen und im Pflegebereich Beschäftigten? Druck. Die strukturellen Defizite (Zahl der Kliniken, Investitionsförderung, Reform bzw. Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems) werden nicht angepackt, die grundsätzliche Frage, welches Gesundheitssystem wir uns eigentlich vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung leisten wollen, nicht gestellt. Dabei ahnen die meisten im Gesundheitswesen und Pflegebereich Beschäftigten, dass das jetzige System so nicht zukunftsfähig ist und mit zunehmender Geschwindigkeit in Richtung einer Wand fährt. Und die Frage, welche Möglichkeiten sich aus der Digitalisierung von Prozessen und Behandlungsverfahren ergeben, wird bisher nur am Rande diskutiert.

2020 verspricht ein herausforderndes Jahr für Kliniken und Pflegeanbieter zu werden – daran ändern auch 18 Gesetze in 18 Monaten nichts.